In der KLINIK SILIMA werden primär akutstationäre Behandlungen (also Krankenhausbehandlungen) sowie Anschlussheilbehandlungen nach Aufenthalt in einem Akutkrankenhaus (z.B. nach Operationen) durchgeführt.

Sie sind privat versichert (mit oder ohne Beihilfeanspruch)
Die KLINIK SILIMA wurde vom Verband der privaten Krankenversicherungen als sog. gemischte Krankenanstalt eingestuft.

Sie kommen von zu Hause aus zu uns
Wenn Sie von zu Hause aus zu uns kommen möchten, empfehlen wir Ihnen, vorab eine Zusage Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) und evtl. Ihrer Beihilfestelle einzuholen. Hierfür ist ein Attest des behandelnden Arztes notwendig, in dem die medizinische Notwendigkeit der akutstationären Behandlung ausführlich dargelegt wird, damit Ihre PKV/Beihilfe ihre Kostentragungspflicht überprüfen kann. Gerne stellen wir Ihnen hierfür ein Informationsblatt zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass rechtlich und medizinisch zwischen akutstationären Behandlungen (auch Krankenhausbehandlungen genannt) und Kur- und Sanatoriumsbehandlungen unterschieden wird. Akutstationäre Behandlungen sind von den Tarifen der PKV gedeckt. Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation dagegen in der Regel nicht, sodass die Kosten hierfür nicht oder nur zum einem kleinen Teil übernommen werden.
Wichtig: Bitte lassen Sie sich nicht entmutigen, wenn Ihre Krankenversicherung eine Kostenübernahme zunächst ablehnt bzw. nur eine Kur- oder Sanatoriumsbehandlung genehmigt. Bitte melden Sie sich im Falle einer Ablehnung bei uns, wir sind Ihnen gerne behilflich. Häufig kann man eventuelle Informationsdefizite noch ausräumen.

Sie kommen nach einem Krankenhausaufenthalt zu uns (AHB):
Wenn Sie Ihren stationären Aufenthalt in der KLINIK SILIMA nach einer Behandlung in einem Akutkrankenhaus, z.B. nach einer Operation, antreten wollen, wird Ihnen ein Sozialdienstmitarbeiter im Krankenhaus bei der Beantragung der Kostenübernahme behilflich sein. Es handelt sich dann in der Regel um eine sog. Anschlussheilbehandlung.

Beihilfe


Die Aufenthalte in der KLINIK SILIMA sind beihilfefähig, allerdings sieht jedes Bundesland unterschiedliche Regelungen vor. Bei akutstationären Behandlungen wird in der Regel eine Vergleichsberechnung mit einer Uniklinik vorgenommen, die eventuell zu gewissen Selbstbehalten führen kann. Lassen Sie sich das Thema Kostenerstattung am besten von Ihrem Sachbearbeiter genau erläutern.

Sie sind gesetzlich versichert (mit oder ohne Zusatzversicherung)
Gesetzliche Sozialversicherungsträger (Krankenkassen oder Rentenversicherungsträger) erstatten die Aufenthalte in der KLINIK SILIMA leider nicht, da wir nicht über einen sog. Versorgungsvertrag verfügen.
In sehr seltenen Ausnahmefällen, wenn z.B. alle schulmedizinischen Behandlungsmöglichkeiten ausgereizt sind, sind die gesetzlichen Träger im Wege von Einzelfallentscheidungen bereit, sich an den Kosten zu beteiligen.
Private Zusatzversicherungen erstatten bei stationären Aufenthalten in der Regel nur die Wahlleistungen (z.B. Chefarztbehandlung), nicht aber den Tagessatz.
Gesetzlich versicherte Patienten sind daher in der Regel als Selbstzahler in unserem Hause.

Wir erachten es als Bestätigung unseres Behandlungskonzeptes, dass inzwischen gut ein Drittel unserer Patienten den Aufenthalt in der KLINIK SILIMA selbst finanzieren.
Denn letztendlich ist dies eine Investition in Ihr höchstes Gut: Die Gesundheit!

Gerne stehen Ihnen unsere Mitarbeiter aus der Verwaltung für Ihre
individuellen Fragen zur Verfügung (08036 / 309 – 0)